Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Vorliegende allgemeine Bedingungen für Veranstaltungen, Hochzeiten und Events mit Essthetik Premium Catering Daniel Maringer e.U. gelten als Vertragsinhalt. Jede Zusatzvereinbarung ist in Schriftform zu treffen.


1. Terminreservierung

Bis zur fixen schriftlichen Auftragserteilung durch den Veranstalter behalten wir uns vor, den
gewünschten Veranstaltungstermin für andere Events zu reservieren bzw. vom Angebot zurückzutreten.
Die verbindliche Information über die genaue Personenanzahl sowie Änderungen zum Menü oder der Speisenauswahl & Getränke Auswahl sowie die Zeitgerechte Organisation der Veranstaltung dienlich benötigen wir schriftlich bis 7 Tage vor der Veranstaltung.Insbesondere ist unser Frühbucherbonus nur Gültig wenn innerhalb Vierzehn Tagen ab Erhalt des Gültigen Angebot dies Schriftlich Bestätigt wurde.Die bekannt gegebene bzw. bestätigte Personenanzahl wird für die Verrechnung herangezogen, bzw. im Falle einer höheren Gästeanzahl, erfolgt die Verrechnung gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl.
Weiters möchten wir darauf hinweisen, dass alle variablen Kosten wie Getränke und Mitarbeiter nach
tatsächlichem Verbrauch und Aufwand abgerechnet werden . ( ausgenommen wie im Angebot Variante 2 Getränke nach Konsumation).


2. Zahlung Verzug und Verrechnung für Private

50% der Auftragssumme sind 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf unser Konto zu Überweisen – Akontorechnung kann angefordert werden. Schlusszahlung /Abrechnung am nächsten Werktag ohne jeglichen Abzug spesenfrei und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.1 Zahlungsbedingungen für Unternehmen.

Die Rechnung wird zum Tag der Veranstaltung ausgestellt. Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnen wir 6% Verzugszinsen. Unsere Preise verstehen sich exklusive MwSt. insbesondere Gültig für Firmen und Personen die Vorsteuerabzugsberechtigt sind.

2.2 Abgaben:

Sollte eine Partner Location von Essthetik Premium Catering eine Catererabgabe oder eine Küchenbenützungsgebühr in Rechnung stellen, wird diese 1:1 an den Kunden weiterverrechnet.

2.3 Sollte Tischwäsche durch Kerzen,Zigaretten Deko etc. beschädigt werden, muss diese zum Einkaufspreis weiterverrechnet werden. Sollten Gläser, Geschirr etc. mutwillig durch Gäste beschädigt werden, werden diese ebenfalls zum Einkaufspreis verrechnet.

3. Leistungsumfang

3.1  Zu den Leistungen des Auftragnehmers zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind.

3.2 Der genaue Gegenstand der Leistung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

3.3 Selbstverständlich bemühen wir uns, alle Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt der Kunde uns eine Toleranz von 60 Minuten ein.

4. Anzahl der Personen

Die Angabe der genauen Personenanzahl durch den Veranstalter hat bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung zu erfolgen. Diese Zahl gilt als garantierte Mindest-Personenzahl und wird in Rechnung gestellt. Die bekannt gegebene bzw. bestätigte Personenanzahl wird für die Verrechnung herangezogen bzw. im Falle einer höheren Gästeanzahl, erfolgt die Verrechnung gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl. Wird kurzfristig eine nicht zu erwartende Reduzierung der Speisen bzw. Personen Anzahl ohne Schriftliche Mitteilung getätigt ,behalten wir uns vor einen Mindermengen Zuschlag bzw. eine Manipulationsgebühr des zu erwartenden Umsatzes zu berechnen.

5. Angebot, Vertragsabschluss

5.1 Ein Vertragsabschluss kommt nur dann zustande, wenn dieser schriftlich niedergelegt und der Vertrag rechtswirksam unterschrieben ist. Vertragsänderungen und neue Angebote müssen schriftlich abgefasst und bestätigt werden.

6. Stornierung

Die Stornierung wird nur schriftlich anerkannt. Der Vertragspartner ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen, bis 3 Monate vorher, vom Vertrag zurückzutreten. Bei einer Stornierung, bis zu 1 Monat vorher, beträgt die Stornogebühr 50% des zu erwartenden Umsatzes. 14 Tage vorher 70% der Auftragssumme 3 Tage vorher 80% der Auftragssumme Bei einer Stornierung innerhalb von 3 Tagen vor der Veranstaltung ist Essthetik Premium Catering Daniel Maringer e.U berechtigt, die volle voraussichtliche Auftragssumme in Rechnung zu stellen.

7. Beanstandungen

Beanstandungen sind unverzüglich mündlich dem Veranstaltungsleiter|Cateringleiter mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht nicht nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln keine Schadensersatzansprüche des Auftragsgebers hergeleitet werden.

8. Technik / Infrastruktur

Der Veranstalter garantiert, dass am Veranstaltungsort alle benötigten Anschlüsse für Strom und Wasser direkt vorhanden sind und entsprechende Behältnisse zur Abfallbeseitigung bereitstehen (die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Veranstalters). Darüber hinaus garantiert der Veranstalter am Veranstaltungsort ausreichend Lager- und Parkflächen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Werden für technische Arbeiten Leistungen von Dritten beansprucht, werden die dadurch entstandenen Kosten an den Veranstalter weiterverrechnet.

9. Haftung

Sollten durch den Veranstalter Schäden an Eigentum von Essthetik Premium Catering entstehen (Bruch und Verlust), schuldet der Veranstalter Schadenersatz.

10. Allgemein

Unser umfangreiches Sortiment ist ständigen und vor allem saisonalen Bedingungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht lieferbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertiger Ware vor Die angebotenen Waren und Preise verstehen sich daher freibleibend

11. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Vöcklabruck, Oberösterreich, vereinbart. Es gilt Österreichisches Recht.

Wir haben vom
28.10. bis 3.11.
geschlossen!